..... Bitte lesen Sie unbedingt .....

Kursbeginn wieder ab dem 7. Januar 2012 oder auf Anfrage.

Schneewalzer

 

 

 


Neues Kursangebot, ab Sportferien Jugend und Hund
reservieren Sie sich jetzt bereits einen Platz.

Bitte bei der ersten Kurslektion den Heimtierpass mitbringen

Obligatorische Hundekurse ab sofort, Anmeldung bitte online.

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Ganz Neu: Hundebesitzer im Kanton Zürich

Bewilligung: Kt. Hundegesetzgebung des Kt. Zürich.
Nach § 15 und § 16 kantonale Hundeverordnung vom 25. Nov. 2009 (HuV)
vom VETA zugeteilte Nr. HAB-0074-ZH

vom BVET zugeteilte Nr. 08/0010
Bewilligungsinhaber/in: Brigitte und Urs Michel
Bewilligung für:
- Welpenförderung

- Junghunde
- Erziehungskurse
- Sachkundenachweis (SKN)

Ausbildung von Hundehalterinnen/Hundehaltern und Hunden

Die kantonale Hundegesetzgebung sieht vor, dass mit allen Hunden der Rassetypenliste I, welche nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind, ein Kurs zur Welpenförderung und ein Junghundekurs oder bei Übernahme eines älteren Hundes ein Erziehungskurs zum Erreichen von klaren Ausbildungszielen besucht werden muss. Kurse müssen bei Ausbilderinnen oder Ausbildern, welche im Besitz einer Bewilligung des Veterinäramts sind, besucht werden.
Hundehalterinnen und Hundehalter werden hier auf dieser Seite laufend informiert und erhalten ab Februar 2010 eine Broschüre von der Gemeinde direkt zugestellt.

Bewilligung als Hundeausbilderin/Hundeausbilder

Die obligatorischen Kurse für grosse oder massige Hunde (Rassetypenliste I), geboren nach dem 31.12.2010, müssen bei einer Ausbilderin / Ausbilder mit Bewilligung des Veterinäramts besucht werden. Die Anforderungen wurden bestmöglich auf die Vorgaben des Bundes betreffend anerkannten Hundeausbilderinnen und Hundausbildern abgestimmt.
Die Anforderungen an die Ausbildungskurse selber und die Hundeausbilderinnen bzw. Hundeausbilder sind in der kantonalen Hundeverordnung vom 25. November 2009 (§ 7 - 16 HuV) festgehalten und im 'Reglement zur praktischen Hundeausbildung der Gesundheitsdirektion vom 1. Mai 2010' ausgeführt. Gesuche für die Bewilligung als Hundeausbilderin oder Hundeausbilder sind auf dem Gesuchsformular (siehe unten) schriftlich und unter Beilage der nötigen Nachweise ans Veterinäramt zu richten. Die Bewilligung wird für a) Welpenförderung- und b) Junghunde- und Erziehungskurse separat und jeweils für 4 Jahre erteilt. Die Bewilligung ist gemäss Gebührenordnung kostenpflichtig. Eine Liste mit den Hundeausbilderinnen und -ausbildern mit Bewilligung des Veterinäramtes wird auf der Homepage publiziert werden. Die Hundeausbilderin oder der Hundeausbilder muss jeweils die innerhalb der letzten 4 Jahre erworbene Fortbildungen nachweisen.

Ganz Neu: Unser Joy hat jetzt eine eigene Webseite, bitte besuchen Sie ihn unter
www.barbet.michel-doggish.ch


Ganz Neu:
Sie können jetzt Ihre Meinung, Ihre Mitteilung in unserem Gästebuch veröffentlichen.

Dogs on Tours, Ausflüge für jedermann und Hunde in jedemfell…

Neues vom BVET (Bundesamt für Veterinärwesen)

Aktuell: Ende der Übergangsfrist
Die Übergangsfrist der neuen Regelungen zur Ausbildung von Hundehalter/innen ist am 31. August 2010 abgelaufen. Wer sich nach diesem Zeitpunkt einen Hund anschafft, muss die neuen Bestimmungen erfüllen.

•Ersthundehalter/innen müssen vor dem Kauf eines Hundes einen Theoriekurs besuchen und zusammen mit dem Hund ein praktisches Training absolvieren.

•Auch für erfahrene Hundehaltende ist der praktische Kurs obligatorisch.
Wer während der 2-jährigen Übergangsfrist (1.9.2008 bis 31.8.2010) einen Hund angeschafft hat, muss bis spätestens zum Ende der Frist das Training absolvieren haben müssen (oder innerhalb eines Jahres.)
(Aus Webseite BVET)


"Die wichtigsten Regeln für heutige Hundehalter" von der SKG.
Haltpflichtversicherung
Arbeitslosigkeit beim Hund, mögliche Folgen und Abhilfe.
Fundstücke aus aller Welt.

Giftige Sachen im Haus, vom Hunderatgeber.

Sie finden uns am Stadtplatz 7 in 5643 Meienberg

Hundehaltung beginnt beim Hundekauf:

Informationen bei:

Ihr Anliegen:

Unser Anliegen:

 

Der verantwortungsvolle Hundehalter:

Wie kam der Hund zu uns?

Alle unsere Hunde stammen vom Wolf ab. Während der Domestikation, die vor gut 15'000 Jahren begann, hat sich vieles, nicht nur das Aussehen (Steh-/Hängeohren, kurze oder lange Beine und Haare etc.), sondern auch das Verhalten der Hunde geändert. Der Hund hat sich als sehr soziales Wesen dem Menschen angeschlossen. Hunde sind unsere besten Freunde. Sie sind unsere "Kinder", "Partner", "Kumpel" und "Sportgeräte". Hunde tun uns gut!

Hunde beobachten uns und lernen aus ihren Erfahrungen. Tun wir das auch? Ihr Hund wird gemäss seinem natürlichen Verhaltens-Programm Sie und Ihre Familie als sein Rudel betrachten. Er erwartet, dass Sie die "Alpha-Rolle" übernehmen. Konsequente und verständnisvolle Erziehung von Anfang an schaffen eine auf Vertrauen aufgebaute Beziehung.

 

Bitte wenden Sie sich an:
Brigitte und Urs Michel
Tel: 079 330 79 29
E-Mail: info@michel-doggish.ch

Wo Sie uns finden